1) Auftragserteilung
Sämtliche Aufträge finden unter Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen statt. Spätestens mit Erteilung eines Auftrages gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt. Bestellungen sind für den Kunden / den Mieter verbindlich. Eine Lieferung oder Abholung gilt als Bestätigung.

2) Preise
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Geltung. Zusätzliche Technik und Dienstleistungen werden nach aktuellen Preisen berechnet. Es gelten die im Angebot angegeben Zahlungsbedingungen. Alle Mietreise gelten für einen Zeitrahmen von 24 Stunden sofern nicht anderslautend vereinbart.

3) Verleih / Vermietung
Die Geräte (einschl. Zubehör) werden von uns in einwandfreiem und geprüftem Zustand vermietet und zum vereinbarten Datum auch wieder einwandfrei zurück erwartet. Für Schäden an den Geräten haftet der Kunde / Mieter (siehe auch Punkt 8). Die Geräte und Kabel dürfen nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Möchte der Kunde / Mieter die Geräte im Freien verwenden, so ist dies uns mitzuteilen und nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig. Der Kunde / Mieter benutzt die Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung für die gesamten Mietgegenstände endet erst mit der Kontrolle des Materials durch uns. Damit entbindet ein nicht sofort bemerkter Verlust oder Schaden den Mieter nicht von der Haftung. Wir behalten uns vor, dem Kunden / Mieter einen verdeckten Schaden in einem Zeitrahmen von bis zu 10 Tagen nach der Veranstaltung anzuzeigen.

4) Mobiler Betrieb
Der Kunde / Mieter schafft die Voraussetzungen zum Betrieb der gemieteten Geräte (z.B. Bodentraglast, Genehmigungen, Stellfläche, Wetterschutz etc.) und haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse, insbesondere bei der Verwendung von Stromaggregaten. Dies gilt auch für Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig sollten Voraussetzungen nicht bestehen. Der Kunde / Mieter haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung und hat für eine Beaufsichtigung oder Diebstahlsicherung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.
Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden, Vandalismus und Diebstahl.

5) Versammlungsstättenverordnung
Nach der Versammlungsstättenverordnung muss bei einer Szenenfläche von mehr als 50 m2 beim Auf- und Abbau technischer Einrichtungen, bei wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (bzw. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik) anwesend sein. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m2 eine Person mit höherer Qualifikation. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nicht übernehmen. Der Kunde / Mieter hat für die Anwesenheit einer entsprechend qualifizierten Person zu sorgen oder uns explizit damit zu beauftragen.

6) Transport und Dienstleistungen
Wir transportieren das Equipment und bauen es auf und ab wenn die entsprechenden Leistungen dazu im Vorfeld vereinbart wurden. Zusätzliche An- und Abfahrten werden zum Fahrtkostenkostenaufwand von 0,65 EUR netto pro gefahrenem Kilometer berechnet. Zusätzliche Arbeitszeit, die über den vereinbarten Angebotsumfang hinausgeht, wird mit 30,00 EUR netto pro Stunde und Techniker berechnet.

7) Rückgabe
Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum erfolgen ansonsten ist der volle Tagesmietpreis je angefangenem Kalendertag zu entrichten. Soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (z.B. beidseitig anerkannte Verlängerung des Mietzeitraums), werden nicht fristgerecht zurück gebrachte oder durch uns abgeholte Mietgegenstände die ersten 5 Tage nach vertraglich vereinbartem Rückgabetermin zum vollen Tagesmietpreis je Kalendertag nachberechnet. Danach werden die Artikel zum aktuellen Neupreis in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den zuvor berechneten Miettagen. Ab diesem Tag wird von einem Diebstahl der Mietgegenstände ausgegangen.

8) Mängel / Beanstandungen / Ausfall
Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund der Mietpreisminderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall oder die Nicht-Verfügbarkeit der Mietgeräte bedingt sein können, ausgeschlossen. Im Falle einer unvorhersehbaren Nicht-Verfügbarkeit eines gebuchten Artikels werden wir den Kunden / Mieter unverzüglich informieren und bereits angezahlte Gebühren vollständig rückerstatten. Mängel oder Beanstandungen sind uns unverzüglich, d.h. bei erstmaligem Auftreten während der Veranstaltung, mitzuteilen. Mängel oder Beanstandungen zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zur Rückgabe) können nicht als solche anerkannt werden.

9) Schäden / nicht zurückgebrachte Geräte / Reinigung
Der Kunde / Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Geräten (z.B. Zerstörung, Bruch, Kratzer etc.). Maßgeblich ist im Schadensfall der aktuelle Neuwert des Mietgegenstands. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Neuwert der Geräte, so wird der marktübliche Neuwert ermittelt und in Rechnung gestellt. Für Sach- oder Personenschäden die durch den Einsatz der Geräte verursacht werden übernehmen wir keine Haftung. Nicht zurückgebrachte Geräte und Zubehör werden zum Neuwert in Rechnung gestellt (siehe hierzu Punkt 7.). Ebenso können etwaige Ausfallkosten bis zur Wiederbeschaffung der Geräte berechnet werden. Für verunreinigte Geräte werden die Kosten der Reinigung zum Stundensatz von 30,00 EUR netto berechnet. Bei optischen Schäden (z.B. Kratzer in Lautsprechergehäusen) werden die Kosten der Aufbereitung / Lackierung berechnet.

10) Gemareglung
Der Kunde / Mieter kommt für alle entstehenden Gemagebühren auf.

11) Fremdgeräte
Der Verwendung von Fremdgeräten an oder mit unseren Geräten bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

12) Werberecht
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, behalten wir uns das Recht vor, firmeneigene Werbung auf dem Veranstaltungsort zu platzieren und / oder Fotos der Veranstaltung auf der firmeneigenen Homepage zu präsentieren.

13) Kaution
Wir behalten uns vor, eine Kaution für verliehene Anlagen / Geräte zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der gemieteten Anlage / Geräte.

14) Stornierung durch den Kunden / Mieter
Im Falle einer Stornierung der Bestellung oder einzelner Artikel durch den Kunden fallen die folgenden Stornierungsgebühren für die betroffenen Artikel an: Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 25% der Gesamtsumme, Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 60% der Gesamtsumme, Stornierung bis 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierung bei uns.

15) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, Angebots oder AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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